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Info ECDL/ICDL:
Deutsch - Português

Schulgeld 2009/2010

Lissabon

Estoril

       Kindergarten

1.-3. Rate, je

1.745,40€*

1.654,30€**

       Grundschule

1.-3. Rate, je

1.742,40€*

1.686,00€

Gymnasium

1.-3. Rate, je

1.724,00€

 

·        

* Gilt nur für den Pflichtunterricht von 08.00-13.20 Uhr

** Gilt nur für den Pflichtunterricht von 09.00-13.20 Uhr

 
Bei Neueinschreibungen bis zum 15. eines Monats sind 100% des Monatssatzes zu bezahlen, ab
dem 16. des Monats 50%.
 
Bei Abmeldungen bis zum 15. eines Monats sind 50% des Monatssatzes zu bezahlen, ab dem 16.
des Monats 100%.
 
Längere Abwesenheit eines Schülers berechtigt gemäss Schulordnung nicht zur Rückerstattung des
Schulgelds für den entsprechenden Zeitraum.
 
Zahlungsweise
Die Schulrechnungen werden in drei Raten erhoben und sind bis zum 20. des ersten Monats jedes Trimesters  wie folgt zu bezahlen:
 

1. Rechnung 01.10.09 bis zum 20.10.2009

2. Rechnung 01.01.10 bis zum 20.01.2010

3. Rechnung 01.04.10 bis zum 20.04.2010

 
Die Bezahlung kann erfolgen:
·
 An den Geldautomaten “Caixa Multibanco” (bis zu den unter 5.1. genannten
 Zahlungsterminen);
·
 per  "Multibanco" in der DSL und der Zweigstelle Estoril;
·
per Scheck: ausgestellt auf die DSL, sowohl für Schüler der DSL als auch der DSE;
 
 per „Tickets Ensino / Infância“;
 
Zahlungsüberweisung auf eines der u. g. Konten. Bitte beachten Sie, dass

Informationspflicht gegenüber der DSL bzgl. der getätigten Überweisung besteht.

Portugal:                           0033.0000.00000905763.77 Millennium BCP

Deutschland:     Kontonr.: 180816100 BLZ: 37070024 Deutsche Bank Köln

 

Zahlungsrückstände
 

Gemäss der Hausordnung erfolgt eine 1. Mahnung nach Ende der betr. Zahlungsfrist,

mit der 2. Mahnung ist eine Gebühr von 30 /Schüler zu bezahlen und mit

der 3. Mahnung wird zusätzlich eine Gebühr von 100 /Schüler erhoben.

Die 1. Mahnungen werden am 21. Oktober/Januar/April, die 2. Mahnungen am

04. November/Februar/Mai und die 3. Mahnungen am 18 November/Februar

/Mai oder am darauf folgenden Tag (falls es sich um ein Wochenende oder

Feiertag handelt) ausgestellt.

Nach der in der 3. Mahnung genannten Datumsfrist:

• behält sich die Schule gemäß Schulordnung das Recht vor, den betreffenden

Schüler vom weiteren Schulbesuch auszuschließen;

sind Ausgabe von Zeugnis und Wiedereinschreibung erst nach vollständiger

Zahlung ausstehender Schulrechnungen möglich;

• ist eine Einschreibung für das folgende Schuljahr ohne vorherige Begleichung

aller aus dem vorhergehenden Schuljahr stammenden Rechnungen nicht möglich.

 
Preisvorbehalt

Der Vorstand des Deutschen Schulvereins in Lissabon behält sich das Recht vor,

die in diesem Jahresrundschreiben festgelegten Preise während des Schuljahres

zu erhöhen, wenn dies aufgrund nicht vorhersehbarer Gegebenheiten notwendig

werden sollte.

 

Schulgeldermäßigung

Geschwisterermäßigung
 

• kann nur zusammen mit einer Neu- oder Wiedereinschreibung beantragt werden;

• muss in jedem Schuljahr erneut schriftlich beantragt werden;

• wird nur Geschwistern gewährt, die im gleichen Haushalt leben;

• wird nicht gewährt, wenn das Schulgeld vom Arbeitgeber oder sonstigen

Personen bzw. Institutionen ganz oder teilweise übernommen wird;

• wird bei außerordentlicher Schulgeldermäßigung (6.2) nicht gewährt.

• Die Höhe der Geschwisterermäßigung beträgt:

• 5% für das 2. Kind, 15% für das 3. Kind, 25% für das 4. Kind, 35% für das

5. Kind, 50% für das 6. Kind und weitere.

Bitte beachten Sie: die Ermäßigung betrifft die älteren Geschwister (z.B. in einer

Familie mit 3 Geschwistern erhält der Älteste 15% Ermäßigung, der Mittlere

5% und der Jüngste keine).

  
 Außerordentliche Schulgeldermäßigung (Neue Regelung)
 
Die außerordentliche Schulgeldermäßigung wird beantragt und durch den

Schulvorstand nach Vorliegen des Antrags in einer Sitzung genehmigt.

Kandidaten für diese Beihilfe sind Schüler der Grundschule und des Gymnasiums

mit guter schulischer Leistung, die die DSL oder eine andere deutsche Schule in

Portugal bereits seit mindestens 3 Jahren besuchen und deren Erziehungsberechtigte

sich vorübergehend in einer schwierigen finanziellen Phase befinden. Der Antrag

umfasst die Ermäßigung des Schulgeldes über zwei Trimester, welche um ein

weiteres Trimester erneuert werden kann, wiederum mittels eines Antrags und

nachfolgender Genehmigung. Die Formulare für den Antrag und die neue

Regelung für die außerordentliche Schulgeldermäßigung der DSL sind im

Schülersekretariat erhältlich.

 


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