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. 4. Schulgeld 2007/2008 |
Lissabon |
Estoril |
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Kindergarten |
1.-3. Rate, je |
1.662,00 € |
1.575,00 € |
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Grundschule |
1.-3. Rate, je |
1.659,00 € |
1.605,00 € |
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Gymnasium |
1.-3. Rate, je |
1.641,00 € |
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·
Bei
Neueinschreibungen bis zum 15. eines Monats sind 100% des
Monatssatzes zu bezahlen, ab dem 16. des Monats 50%.
·
Bei
Abmeldungen bis zum 15. eines Monats sind 50% des Monatssatzes zu
bezahlen, ab dem 16. des Monats 100%.
·
Längere Abwesenheit eines Schülers berechtigt gemäss Schulordnung
nicht zur Rückerstattung des Schulgelds für den entsprechenden
Zeitraum.
5. Zahlungsweise
5.1 Die
Schulrechnungen werden in drei Raten erhoben und sind bis zum 20.
des ersten Monats jedes Trimesters wie folgt zu bezahlen:
1. Rechnung 01.10.07
bis zum 20.10.2007
2. Rechnung 01.01.08
bis zum 20.01.2008
3. Rechnung 01.04.08
bis zum 20.04.2008
Die Bezahlung kann
erfolgen:
·
An den
Geldautomaten “Caixa Multibanco” (bis zu den unter 5.1. genannten
Zahlungsterminen);
·
per
"Multibanco" in der DSL und der Zweigstelle Estoril;
·
per
Scheck: ausgestellt auf die DSL, sowohl für Schüler der DSL als auch
der DSE;
·
per „Tickets Ensino / Infância“;
·
Zahlungsüberweisung auf eines der u. g. Konten. Bitte beachten Sie,
dass
Informationspflicht
gegenüber der DSL bzgl. der getätigten Überweisung besteht.
Portugal:
0033.0000.00000905763.77 Millennium BCP
Deutschland: Kontonr.: 180816100 BLZ: 37070024 Deutsche Bank Köln
5.2
Zahlungsrückstände
Gemäss der
Hausordnung erfolgt eine 1. Mahnung nach Ende der betr.
Zahlungsfrist, mit der 2. Mahnung ist eine Gebühr von
30€/Schüler zu bezahlen und mit der 3. Mahnung wird zusätzlich
eine Gebühr von 100€/Schüler erhoben. Die Mahnungen werden in
einem Zeitabstand von zwei Wochen erstellt.
Nach der in der 3.
Mahnung genannten Datumsfrist:
·
behält
sich die Schule gemäss Schulordnung das Recht vor, den betreffenden
Schüler vom weiteren Schulbesuch auszuschließen;
·
sind
Ausgabe von Zeugnis und Wiedereinschreibung erst nach vollständiger
Zahlung ausstehender Schulrechnungen möglich;
·
ist
eine Einschreibung für das folgende Schuljahr ohne vorherige
Begleichung aller aus dem vorhergehenden Schuljahr stammender
Rechnungen nicht möglich.
5.3 Preisvorbehalt
Der Vorstand des
Deutschen Schulvereins in Lissabon behält sich das Recht vor, die in
diesem Jahresrundschreiben festgelegten Preise während des
Schuljahres zu erhöhen, wenn dies aufgrund nicht vorhersehbarer
Gegebenheiten notwendig werden sollte.
6. Schulgeldermäßigung
6.1
Geschwisterermäßigung
·
kann
nur zusammen mit einer Neu- oder Wiedereinschreibung beantragt
werden;
·
muss in jedem Schuljahr erneut schriftlich beantragt werden;
·
wird
nur Geschwistern gewährt, die im gleichen Haushalt leben;
·
wird
nicht gewährt, wenn das Schulgeld vom Arbeitgeber oder sonstigen
Personen bzw. Institutionen ganz oder teilweise übernommen wird;
·
wird
bei außerordentlicher Schulgeldermäßigung (6.2) nicht gewährt.
·
Die
Höhe der Geschwisterermäßigung beträgt:
·
5% für
das 2. Kind, 15% für das 3. Kind, 25% für das 4. Kind, 35% für das
5. Kind, 50% für das 6. Kind und weitere.
Bitte beachten Sie:
die Ermäßigung betrifft die älteren Geschwister (z.B. in einer
Familie mit 3 Geschwistern erhält der Älteste 15% Ermäßigung, der
Mittlere 5% und der Jüngste keine).
6.2
Außerordentliche Schulgeldermäßigung (Neue Regelung)
Die außerordentliche
Schulgeldermäßigung wird beantragt und durch den Schulvorstand nach
Vorliegen des Antrags in einer Sitzung genehmigt. Kandidaten für
diese Beihilfe sind Schüler der Grundschule und des Gymnasiums mit
guter schulischer Leistung, die die DSL oder eine andere deutsche
Schule in Portugal bereits seit mindestens 3 Jahren besuchen und
deren Erziehungsberechtigte sich vorübergehend in einer schwierigen
finanziellen Phase befinden. Der Antrag umfasst die
Ermäßigung
des Schulgeldes über zwei Trimester, welche um ein weiteres
Trimester erneuert werden kann, wiederum mittels eines Antrags und
nachfolgender Genehmigung. Die Formulare für den Antrag und die
neue Regelung
für die außerordentliche Schulgeldermäßigung der DSL sind im
Schülersekretariat erhältlich. |